Krieg, Verteidigung und Künstliche Intelligenz. Das sind Begriffe, die auf den ersten Blick kaum als selbstverständlich zusammengehörig erscheinen. Doch gerade ihre wachsende Verknüpfung macht sie zu einem der prägendsten Themen unserer Zeit. Warum diese Entwicklung zunehmend an Bedeutung gewinnt, zeigt diese Reihe. Besonders der Einsatz autonomer Waffensysteme („Autonomous Weapon Systems“, AWS) wirft grundlegende Fragen der Zurechnung auf.
1. Rechtliche Relevanz
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der militärischen Verteidigung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Moderne Systeme unterstützen bei der Aufklärung, Zielerkennung, Cyberabwehr und sogar bei autonomen Entscheidungsprozessen. Aktuell werden solche Systeme etwa beim Russland-Ukraine-Krieg oder beim Nahostkonflikt eingesetzt.1
Während diese Technologien strategische Vorteile versprechen, werfen sie zugleich komplexe rechtliche und ethische Fragen auf.
Im Zentrum der rechtlichen Bewertung steht das humanitäre Völkerrecht, insbesondere die Grundprinzipien der Unterscheidung, Verhältnismäßigkeit und militärischen Notwendigkeit. Solche Systeme müssen in der Lage sein, zwischen militärischen und zivilen Zielen zu unterscheiden. Dies ist jedoch technisch anspruchsvoll und fehleranfällig, insbesondere in dynamischen Konfliktsituationen. Ein Verstoß gegen diese Prinzipien kann als Kriegsverbrechen gewertet werden. Hinter jedem Einsatz eines AWS steht freilich ein Mensch, der strafrechtlich für ein Fehlgehen eines solchen Einsatzes verantwortlich gemacht werden kann und muss. Das bedeutet, dass die Autonomität des Systems im Kontext der KI hier rechtlich keine neuen Herausforderungen mit sich bringt. Es stellt sich die Frage, wer im Falle eines Fehlers haftet: der Entwickler, der militärische Befehlshaber oder der Staat. Im Völkerrecht bestehen im Rahmen der Zurechnung besondere Zurechnungskriterien. Dabei ist nicht nur das VStGB relevant, sondern die Gesamtheit der Regelungen, die dem Völkerrecht angehören.
Schließlich berührt der Einsatz von KI auch Fragen des Datenschutzes und der Cybersicherheit, insbesondere bei der Nutzung großer Datenmengen zur Bedrohungsanalyse. Hier greifen neben dem Völkerrecht auch nationale und supranationale Regelungen.
2. Ausblick
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass jener Einsatz der AWS in der Kriegsverteidigung erhebliche rechtliche Herausforderungen mit sich bringt. Insbesondere ist damit auf die bestehenden Regelungsansätze zu autonomen Waffensystemen, die Diskussion um „meaningful human control“2 sowie strafrechtliche Zurechnungsprobleme zu verweisen.
